Baulohnabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist bereits sehr anspruchsvoll.
Verschiedene Gesetze sollen dem Arbeitnehmer möglichst auf einem Blatt Papier verständlich mitteilen, welche Abgaben von dem vereinbarten Bruttolohn einbehalten werden.
Die Baulohnabrechnung ist dann sozusagen die Lohnabrechnung mit Prädikat. Jahrzentelange Tarifentwicklung im Baugewerbe hat eine Fülle von Besonderheiten geschaffen, die nur schwerlich zu überblicken ist. Viele weitere Ansprechpartner kommen hinzu und es sind so einige besondere Regelungen zu beachten.
Wir behalten den Durchblick
Meldungen an die ZVK, die Besonderheiten im Bereich der Urlaubsvergütung, das arbeitnehmerbezogene Meldeverfahren, das Saison-Kurzarbeitergeld und alle anderen ergänzenden Leistungen werden durch uns bearbeitet und möglichst effektiv für Sie erledigt. Dazu gehört natürlich auch die Begleitung bei turnusmäßigen Prüfungen der Arbeitsagenturen.
Die Zusammenarbeit und der Informationsfluss kann von analog bis voll digital gestaltet werden.
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